
2006 wurde das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) mit der Nachweisverordnung (NachwV) überarbeitet. Hieraus ergaben sich Änderungen im Nachweisverfahren und in der Archivierung der Daten. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung wurde das Ihnen bekannte Papierverfahren durch die elektronische Nachweisführung ersetzt.
