SVG Koblenz

Wichtige Informationen für Ausbildungsbetriebe

Duale Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in

 

Im Folgenden finden Sie Informationen über den Inhalt der Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in in diesen Punkten:

  • Eckdaten
  • Ausbildungsprofil
  • Berufsschule
  • Führerschein
  • Wie werde ich Ausbildungsbetrieb?
  • Ausbildereignung

 

Eckdaten zur Berufskraftfahrer-Ausbildung

 

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und wird nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in Industrie und Handel ausgebildet.

Vor dem Ende des zweiten Lehrjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt, die aus einem praktischen Teil besteht. Die Abschlussprüfung wird nach 3 Jahren absolviert, die wiederum aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil besteht.

 

Das Ausbildungsprofil

 

Berufliche Qualifikationen, Kenntnisse/Fähigkeiten, die erworben werden sollen:

 

  • führen Fahrten des Gütertransports oder zur Beförderung von Personen durch.
  • wenden nationale und internationale Rechtsvorschriften an.
  • kontrollieren, warten und pflegen die Fahrzeuge.
  • bereiten die Fahrzeuge vor, nehmen das Transportgut, Fahrgäste oder das Gepäck an.
  • sichern die Ladung und prüfen die mitzuführenden Papiere.
  • ergreifen Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen an Fahrzeugen.
  • verhalten sich bei Unfällen und Zwischenfällen situationsgerecht.
  • beschaffen Informationen, werten diese aus, stimmen Termine ab und organisieren die Fahrten unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte.

Die Berufsschule

 

Bei der Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in lernt man überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.

Die Berufsschule zum/zur Berufskraftfahrer/-in der Nähe von Koblenz ist:

 

Ludwig-Erhard-Schule Neuwied

Beverwijker Ring 3

56564 Neuwied

Telefon: 02631 9645-0

Fax: 02631 964560

E-Mail: info@les-neuwied.de

Internet: http://www.les-neuwied.de/

Der Führerschein

 

Der/die Berufskraftfahrer/-in muss Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr mit der Klasse CE oder D führen. Daher ist der Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnis Bestandteil der Ausbildung und ist somit vom Ausbildenden zu bezahlen. Im Rahmen der Ausbildung gilt folgendes Mindestalter:

 

Start mit der FE-Ausbildung: 

  • Klasse B ab 17 Jahre
  • Klassen C und CE ab 18 Jahren
  • Klassen D, D1, DE und D1E ab 18 Jahren  (wenn B schon 1 Jahr vorhanden).

Wenn die Fahrerlaubnis vor Vollendung des Mindestalters erworben wird, ist eine MPU nachzuweisen.

Wie werde ich Ausbildungsbetrieb?

  1. Kontaktaufnahme mit der Ausbildungsberatung der IHK
  2. Erhebungsbogen an die IHK zurücksenden
  3. Terminabsprache mit der IHK
  4. Besuch durch einen Ausbildungsberater
  5. Eignungsfeststellung
  6. Klären aller ausbildungsrelevanten Fragen
  7. Aushändigen aller notwendigen Unterlagen
  8. uvm.
  9. Benennen eines Ausbilders
  10. Einreichen des Berufsausbildungsvertrages an die IHK
  11. Azubis bei der Berufsschule anmelden

Eignung von Ausbilder/in

 

Laut dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) müssen Ausbilder/innen persönlich und fachlich geeignet sein!

 

 

 

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