Archivierung der Daten von der Fahrerkarte und aus dem Massenspeicher
- Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine lückenlose Dokumentation der Lenk- & Ruhezeiten gewährleistet ist.
- Die Daten sind für ein Jahr auf zwei getrennten Datenträgern zu speichern.
Die Speicherung gilt für:
- Daten der Fahrerkarte
- Daten des Massenspeichers
- alle Ausdrucke, die nicht in digitaler Form vorhanden sind
- digitalisierte Tachoscheiben
- Unverzüglich nach dem Download müssen Sicherheitskopien erstellt werden.
- Die unbearbeiteten Dateien aus den Kontrollgeräten und den Fahrerkarten sind den Kontrollbehörden auf Verlangen zu übergeben.
- die Fahrerkarte ist spätestens alle 28 Tage auszulesen!
- der Massenspeicher ist spätestens alle 3 Monate auszulesen!