SVG Koblenz

Archivierung

 
 Archivierung der Daten von der Fahrerkarte und aus dem Massenspeicher
 

  • Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine lückenlose Dokumentation der Lenk- & Ruhezeiten gewährleistet ist.
  • Die Daten sind für ein Jahr auf zwei getrennten Datenträgern zu speichern.


Die Speicherung gilt für:

 

  • Daten der Fahrerkarte
  • Daten des Massenspeichers
  • alle Ausdrucke, die nicht in digitaler Form vorhanden sind
  • digitalisierte Tachoscheiben
  • Unverzüglich nach dem Download müssen Sicherheitskopien erstellt werden.
  • Die unbearbeiteten Dateien aus den Kontrollgeräten und den Fahrerkarten sind den Kontrollbehörden auf Verlangen zu übergeben.


Auslesen

  • die Fahrerkarte ist spätestens alle 28 Tage auszulesen!
  • der Massenspeicher ist spätestens alle 3 Monate auszulesen!

Jürgen Richter

Dipl. Betriebswirt

Tel.: 0261/494-360

Fax.: 0261/494-348

j.richter(at)svg-koblenz.de

 

Dejan Borisavljevic

Betriebswirt VWA

Handy: 0162/2678591

Fax.: 0261/494-348

d.borisavljevic(at)svg-koblenz.de

  

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